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Trpanj

Auf dem Gipfel des Berges mit Blick auf das Meer, ATTRAKTIVE LAGE

57.000 €

Auf dem Gipfel des Berges mit Blick auf das Meer, ATTRAKTIVE LAGE Das Land erstreckt sich von der Straße bis über die Spitze des Hügels aus dem Titelbild (ca. 500 m lang).
Durch das Grundstück führt ein ca. 300 m langer Schotterweg.
Die Stadt Trpanj liegt 2,5 km vom Grundstück entfernt, während das Dorf Košarni Do etwa 500 m vom Grundstück entfernt ist (Strom und Wasser können von dort bezogen werden).
Von der Spitze des Grundstücks gibt es einen wirklich einzigartigen und einzigartigen Blick auf Biokovo und das Meer.
Konstruktionsmöglichkeiten:
2.3. GEBAUTE STRUKTUREN AUSSERHALB DER SIEDLUNG
Artikel 58
GEBÄUDE AUSSERHALB DER BAUGEBIETE DER SIEDLUNG - Gebäude, die außerhalb des Baugebiets errichtet werden können oder müssen, wie z. B.:
a) Infrastrukturgebäude (Verkehr, Energie, Kommunal etc.),
b) einzelne Wirtschaftsanlagen in der Funktion der Land- und Viehwirtschaft, sie müssen so konzipiert, gebaut und genutzt werden, dass sie die land- und forstwirtschaftliche Produktion, die Nutzung anderer Gebäude nicht beeinträchtigen und die Nutzung nicht gefährden Werte der menschlichen Umwelt und Landschaft.
(3) Einzelwirtschaftliche Gegenstände in Funktion der Ausübung landwirtschaftlicher Tätigkeiten sind:
a) landwirtschaftliche Betriebe
b) Bauernhäuser
c) Weinberge und Olivenkeller
d) Werkzeugaufbewahrung
e) Vordächer
f) Gewächshäuser und Gewächshäuser
(4) Abweichend von Absatz (3) dieses Artikels ist es möglich, auf einem einzigen landwirtschaftlichen Grundstück mit einer Mindestfläche von 30.000 m 2 , eingetragen als landwirtschaftlicher Familienbetrieb, ein einstöckiges Gebäude mit insgesamt zu errichten Fläche von bis zu 200 m2 , in einer Entfernung von mindestens 300,0 m von der Küste, wo sie im Rahmen eines eigenen Bauernhaushalts gastronomische und touristische Dienstleistungen erbringen kann. (5) In der Funktion der Landwirtschaft, Tierhaltung und des Brandschutzes können außerhalb von Baugebieten auch Teiche, Stauseen und Teiche errichtet und angelegt werden

Artikel 65

OLIVENTAVERNEN - VERKOSTUNGSRÄUME
(1) In einer Entfernung von mehr als 1000,0 m von der Küste darf ein registrierter Olivenölhersteller eine Oliventaverne - einen Verkostungsraum - zur Verkaufsförderung seiner Produkte unter folgenden Bedingungen errichten:
a) auf landwirtschaftlichen Grundstücken mit einer Fläche von 10.000 bis 20.000 m² mit mindestens 200 Bäumen Olivenbaum als ebenerdiges Gebäude mit einer Grundrissfläche bis 50 m²;
b) auf landwirtschaftlichen Flächen von mehr als 20.000 m2 mit mindestens 400 Bäumen Olivenbaum als Erdgeschossgebäude mit einer Grundrissfläche von bis zu 100 m2;
c) auf landwirtschaftlichen Flächen von mehr als 30.000 m2 mit mindestens 600 Bäumen Olivenbaum als ebenerdiges Gebäude mit einer Grundrissfläche von bis zu 200 m2. (2) Ausnahmsweise von Absatz (1) dieses Artikels und in dem Fall, dass die Fläche des Olivenhains 3,0 ha überschreitet, ist es in einer Entfernung von mehr als 300,0 m von der Küste möglich, dass die Oliventaverne – Verkostungsraum dient auch der Erbringung von gastronomischen und touristischen Dienstleistungen

Video: https://youtu.be/kFvFb852E8o



REC ID: 926668

Merkmale

  • 34301 m2

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Mobil: +385996896693

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